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Darum geht es:
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und nach §26 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGV A1) sind alle Unternehmen verpflichtet, je nachdem wie viele Beschäftigte sich zu den betrieblichen Arbeitszeiten am Arbeitsplatz befinden, mindestens einen Ersthelfer ausbilden zu lassen.
Hinweis:
Bitte weisen Sie Ihren Vorgesetzten darauf hin, dass Sie über das Beantragungsverfahren ans PSC als Ersthelfer*in gemeldet sein müssen, um teilnehmen zu können.